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Erneuerung ab 1. Mai > Rufnummernübernahme
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Was ändert sich?

Neu ab 1. Mai 2023

Neuerung zur Rufnummernübernahme

Ab dem 1. Mai 2023 haben die Nutzer das Recht, die Rufnummer eines gekündigten Vertrags für 60 (sechzig) Tage ab dem Datum der Kündigung auf einen anderen Anbieter zu übertragen.

Artikel 4:
Beibehaltung der gekündigten Rufnummer, des Beschlusses 103/21/CIR und der nachfolgenden Änderung durch den Beschluss 8/22/CRI, schreibt vor, dass ein Nutzer, der einen Vertrag kündigt, das Recht behält, die Rufnummer die zu dem gekündigten Vertrag gehört, für 60 Tage ab dem Datum der Kündigung zu einem anderen Anbieter zu übertragen, es sei denn, der Nutzer verzichtet darauf. 

 

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